Geförderte Weiterbildung: Was sollte man unbedingt darüber wissen?

Bildung nimmt heutzutage einen großen Stellenwert ein. Immer häufiger fällt in diesem Zusammenhang auch der Begriff „Weiterbildung“. Im Gegensatz zu einer qualifizierten Berufsausbildung, sind Weiterbildungen mit Kosten verbunden. Doch unter bestimmten Voraussetzungen sind diese förderfähig und werden bis zu 100 % übernommen.

Wann werden die Weiterbildungskosten übernommen?

Ob ein Fernstudium an der Euro FH Hamburg, ein Sprachkurs, ein Bewerbungstraining oder die Stärkung der beruflichen Fähigkeiten: immer mehr Arbeitgeber legen Wert darauf, dass ihre Arbeitnehmer Weiterbildungen offen gegenüber stehen. Allerdings bietet nicht jeder Arbeitgeber unternehmensinterne Weiterbildungen an. In diesem Fall liegt es am Mitarbeiter selbst, aktiv zu werden. Damit ein möglicher Kurs bezuschusst wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Agentur für Arbeit ist vor allem daran gelegen, dass die entsprechende Maßnahme die Chancen auf einen Job signifikant erhöht. Ob dies der Fall ist, liegt alleine im Ermessen der Agentur für Arbeit. Natürlich gibt es Mittel und Wege, diese Entscheidung zu beeinflussen. Hierbei kann es helfen, sich bereits eine konkrete Maßnahme für die geförderte Weiterbildung herauszusuchen. Außerdem sollten Informationen darüber vorgelegt werden, inwieweit die jeweilige Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.

Langzeitarbeitslosigkeit und die Folgen für die Psyche sollten nicht unterschätzt werden. Getreu diesem Motto werden diejenigen gefördert, bei denen durch eine Kursteilnahme eine berufliche Eingliederung erfolgsversprechend ist. Aber auch dann, wenn eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden soll, stehen die Chancen für eine Förderung gut.

Schritt für Schritt zur Förderung

Zunächst muss ein Termin zum persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vereinbart werden. In diesem wird gemeinsam mit dem Berater geklärt, inwieweit eine Weiterbildung oder eine berufliche Neuorientierung sinnvoll ist. Auch kann ein solcher Termin ausschlaggebend für die Wahl eines bestimmten Kurses sein. Gemeinsam werden Themengebiet und Umfang der Weiterbildung besprochen. Ziel dabei ist immer die dauerhafte Wiedereingliederung ins Berufsleben oder die Stärkung der eigenen beruflichen Position.

Experten empfehlen, sich vor dem Gespräch mit seinem persönlichen Berater bei der Agentur für Arbeit über Weiterbildungsangebote zu informieren. Besonders gut stehen die Chancen auf eine Förderung überall dort, wo ein Fachkräftemängel herrscht, also zum Beispiel im Bereich Altenpflege. Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen und Umschulungen. Die wohl bekannteste ist der Bildungsgutschein. Seit 2012 gibt es speziell für den Fachkräftemangel in der Altenpflege die Förderung „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“. Geplant ist, dass diese Forderung noch bis Ende 2019 besteht.

Welche Weiterbildung ist sinnvoll?

Um das Ziel der Stärkung der Arbeitskraft zu erreichen, sind durchaus eigene Vorschläge willkommen. Der Arbeitsberater achtet beim Gespräch jedoch darauf, dass die gewünschten Kursinhalte sinnvoll auf die bisherigen Berufskenntnisse aufbauen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, erhält der Antragsteller einen Bildungsgutschein. Dieser kann bei einem von der Agentur anerkannten Weiterbildungsanbieter eingelöst werden. Auf dem Bildungsgutschein ist nicht nur das Bildungsziel ablesbar, sondern auch die Dauer des Kurses sowie die Region und die Dauer der Gültigkeit vermerkt.

Unter Kursnet gibt es eine ausführliche Darstellung von Weiterbildungsangeboten. Dort kann auch gezielt nach Weiterbildungen gesucht werden, die sich über einen Bildungsgutschein finanzieren lassen.